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1. Geschichte des Altertums - S. 56

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
56 Geschichte der Römer. der sie in seine Hütte aufnahm und als seine Söhne auferzog. Herangewachsen, stürzten sie Amulius von seinem Throne und machten ihren Großvater Numitor wieder zum König von Alba Longa. Zugleich aber ^R°ms^faßten sie den Entschluß, auf dem Palatin eine Stadt zu gründen. Darüber aber, wer die Stadt beherrschen und wie sie heißen sollte, erhob sich ein heftiger Streit zwischen den Brüdern; und als Remus höhnte, daß die Mauer der neuen Stadt so niedrig sei, und schießlich über sie hinwegsprang, da zog Romnlns mit den Worten: „So geschehe jedem, der über meine Mauern springt!" das Schwert und erschlug den Bruder. 763. Um für die junge Stadt, deren Gründung von späteren Gelehrten in das Jahr 753 v. Chr. verlegt wurde, Einwohner zu gewinnen, errichtete Romulus auf dem k a p i t o l i n i s ch e n Hügel, der dem Palatin gegenüber liegt und zur Burg der Stadt gemacht wurde, eine F r e i st a t t für Verbannte und Abenteurer jeder Art. So füllte sich die Stadt, aber noch fehlten die Frauen. Da veranstaltete er ein Fest und Wettkämpfe, zu denen aus der Nachbarschaft viele Männer mit ihren Frauen herzuströmten; und während alle gespannt den Spielen zusahen, fielen auf ein von Romulus gegebenes Zeichen die Römer über die anwesenden Frauen her und raubten Der Sabiner- Erbittert über den Bruch des Gastrechts zogen die Sabiner, das r ts" mächtigste unter den geschädigten Völkern, gegen Rom; und eine blutige Schlacht wurde geschlagen. Schon war viel Blut geflossen, als plötzlich die geraubten Sabinerinnen sich zwischen die Streitenden stürzten und sie anflehten Frieden zu machen. In der Tat kam eine Einigung zustande. Die Sabiner siedelten sich auf dem Hügel Q u i r i n a l i s an, und beide Völker vereinigten sich zu einem Einheitsvolk. Die römische Königszeit. Verfassung. § 59. Die älteste Verfassung nnb die römische Religion. Der römische König war, wie die Könige des ältesten Griechenlands, oberster Heerführer, oberster Richter und oberster Priester. Wie den spartanischen Königen, so stand auch ihm ein Rat der Ältesten zur Seite, der Senat, in dem er den Vorsitz führte und dessen Meinung er einzuholen pflegte. Zur Entscheidung wichtiger Staatsangelegenheiten trat die V o l k s -Versammlung zusammen. An ihr nahmen nur die Freien Anteil; sie allein besaßen das Bürgerrecht; sie bildeten, da jeder zum Kampf für das Vaterland verpflichtet war, das Heer. Neben den Freien gab es in Rom noch hörige Leute und Sklaven. Die Hörigen, Klienten, waren Schutzgenossen vornehmer Geschlechter, unter deren Schutz sie den Acker bebauten

2. Geschichte des Altertums - S. 61

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ter Beginn der Ständekämpfe. 61 machten, um parteiisch Recht zu sprechen. Viele Plebejer waren auch, wie die athenischen Bauern zu Solons Zeit, in Schulden geraten; da aber die Zinsen sehr hoch waren, so waren sie oft nicht in der Lage sie abzutragen; und nach dem strengen Schuldrecht wurde ihnen dann nicht nur die Habe genommen, sondern auch sie selbst nebst ihrer Familie verkauft. In diesen Nöten faßten die Plebejer, wie die Sage berichtet, den Entschluß, Rom zu verlassen und auf dem „heiligen Berge" am Ufer ®,n£ng des Anio, der wenig oberhalb Roms in den Tiber mündet, eine neue Stadt zu gründen. Mit Weib und Kind zogen sie dorthin. Die Patrizier be- Berg, fanden sich in einer peinlichen Lage; endlich schickten sie, wie erzählt wird, Menenius Agrippa als Gesandten zu den Ausgewanderten, der sie durch die Erzählung von der Empörung der Glieder gegen den Magen zur Versöhnlichkeit stimmte. Trotzdem kehrten die Plebejer nicht eher wieder nach Rom zurück, als bis man ihnen das Recht eingeräumt hatte, eigene Beamte, die zehn Volkstribunen, zu wählen. Diese erhielten die Die^ou»-Aufgabe, jeden einzelnen Plebejer gegen Willkür und Mißhandlung seitens der Beamten zu schützen. Jede Amtshandlung des Konsuls, jeden Beschluß des Senats konnten sie durch ihren Einspruch ungültig machen; sie galten für unverletzlich, und wer sich an ihnen vergriff, wurde geächtet. Ihre Einsetzung war der erste Sieg der Plebejer. § 64. Coriolan. Ein besonders stolzer und trotziger Patrizier war der Sage nach Gnäus Marcius, der den Beinamen Coriolanus führte. Dieser machte bei einer Hungersnot den Vorschlag, an die Plebejer nur dann Getreide zu verteilen, wenn sie aus das Tribunat verzichteten. Daraus wurde er von den Tribunen angeklagt; und da er seine Verurteilung voraussah, verließ er Rom. Er ging zu den Feinden seiner Vaterstadt, zu den Volskern, und bestimmte diese zu einem Feldzuge gegen Rom, in dem er selbst sie führte. Unwiderstehlich drang er bis eine Meile vor Rom vor. Gesandte, die man an ihn schickte, wies er ab; auch den Priestern, die ihn um Gnade anflehten, schenkte er kein Gehör; erst als die römischen Frauen, an ihrer Spitze seine Mutter und seine Gattin, bittend in seinem Lager erschienen, führte er das Volskerheer wieder nach Hause. § 65. Die Fabier. Cincinnatus. Unbändiger Standeshochmut, wie ihn Coriolan an den Tag legte, war ein wesentlicher Zug in dem Charakter der römischen Patrizier. Daß ste aber auch andere, bessere Eigenschaften besaßen, den Geist opferfreudiger Vaterlandsliebe, strengen Ernst und Einfachheit der Sitten, bewies das Beispiel der Fabier und des Cincinnatus.

3. Geschichte des Altertums - S. 17

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der Staat der Spartaner. 17 Diese genossen mancherlei Ehren; ihr Krongut war größer als die Güter anderer Spartiaten, sie erhielten bei den gemeinsamen Mahlzeiten, an denen auch sie gewöhnlich teilnahmen, eine doppelte Portion und einen besonders großen Anteil an der Kriegsbeute. Im Felde führten sie das Heer an: und als höchste Priester des Volkes verrichteten sie gewisse Opser. Aber im übrigen war ihre Macht beschränkt durch den Rat der Alten (Gerusia), der aus 28 über 60 Jahre alten Männern bestand; dieser Staatsrat, in dem die Könige den Vorsitz führten, leitete das ganze Staatswesen. Wenn wichtige Dinge, Krieg und Frieden, Verträge, Gesetze zur Beratung standen oder Beamte gewählt werden mußten, so trat die Volksversammlung zusammen; sie wurde zur Zeit des Vollmondes berufen; an ihr konnten., alle Spartiaten teilnehmen. Eine besondere Stellung im Staatswesen nahmen die fünf jährlich neugewählten Ephoren, d.h. Aufseher, ein. Ihnen besonders fiel die Auf-Ephoren, gäbe zu, die überlieferte Sitte und Zucht aufrecht zu erhalten und jeden Verstoß dagegen zu ahnden. Im Lause der Zeit wurden sie immer mächtiger und vermochten selbst die Könige vor ihr Gericht zu ziehen. Auch dadurch suchte man die Eigenart des spartanischen Staatswesens zu erhalten, daß man den Verkehr mit dem Auslande möglichst erschwerte. saemugen Fremde, die sich in Sparta aufhielten, wurden oft plötzlich ausgewiesen, den Spartanern das Reisen im Auslande verboten. Als Geld dienten in Lace-dämon eiserne Münzen; Gold- und Silbergeld war untersagt. § 17. Die spartanischen Eroberungskriege. In einem Kriegerstaate, wie es der spartanische war, konnte es nicht ausbleiben, daß die Eroberungslust großgezogen wurde. Es kam dazu, daß die Bevölkerung sich vermehrte und die vorhandenen Güter für die wachsende Zahl der Familien nicht ausreichten. Da waren es die fruchtbaren Fluren Messeniens, welche die Gier der Spartaner vor allem reizten. In zwei langen, wechselvollen Kriegen wurde Tic messe. Messenien erobert, die Bewohner unterworfen und ihr Land an Spartiaten- Steg” familien verteilt. Immer weiter dehnte sich seitdem die Macht und der Einfluß der ier Mo» Spartaner aus. Alle Staaten des Peloponnes, mit Ausnahme von Argos, das ihnen immer feindlich blieb, ordneten sich ihnen unter und schlossen sich unter ihrer Hegemonie, d. h. Führung, zu einem peloponnesifchen Bunde zusammen. Um das Jahr 500 war kein Staat in Griechenland mächtiger als Sparta. Neubauer. Beschicht!. Lehrbuch für Mädchensch. I. 5. Hust.

4. Geschichte des Altertums - S. 32

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
32 Geschichte der ffiitecficn. eiaot. Mit dem zwanzigsten Jahre wurde der Athener Bürger und erhielt Zutritt zu der Volksversammlung. Mit dem dreißigsten Jahre erhielt er das Recht, sich zu einem Amt wählen oder auslosen zu lassen, in den Rat einzutreten oder als Richter in einem der großen Geschworenengerichte zu sitzen, die immer mehrere hundert Richter zählten. Als Geschworener empfing er eine kleine Geldentschädigung. So war immer ein außerordentlich großer Teil der Bürgerschaft im Dienste des Staates tätig, sei es im Heeres- und Flottendienst, sei es als Geschworene, Ratsherren oder Beamte. Bolksver- Der Volksversammlung stand in allen politischen Fragen die sammlung. Scheidung zu. Natürlich war nie das gesamte Volk anwesend, besonders die Landbewohner wurden häufig durch die Entfernung am Erscheinen verhindert-, es trug nicht zum Besten des Staates bei, daß die niedere städtische Bevölkerung überwog. Mit Gebet wurde die Versammlung eröffnet. Nachdem dann der Vorsitzende einen Gegenstand zur Beratung gestellt hatte, fragte ein Herold, wer reden wolle. Jeder Bürger durfte das Wort ergreifen und auch Anträge stellen; doch trug er auch die Verantwortung für seinen Antrag und konnte, wenn dieser den Gesetzen widersprach, zur Verantwortung gezogen werden. Beaml- Unter den Beamten nahmen die Archonten nicht mehr, wie früher, die oberste Stellung ein. Sie waren nur noch Leiter der Schwurgerichte; ihre übrigen Befugnisse hatten sie verloren. Einer von ihnen, der noch den Namen Archon König trug, hatte den Vorsitz im Areopag. Dieser Gerichtshof hatte an Macht eingebüßt; er besaß nicht mehr das Recht der Oberaufsicht über das politische und private Leben (vgl. § 19), sondern übte nur noch die Blutgerichtsbarkeit aus. Das einflußreichste Amt war jetzt das der zehn Feld Herrn (Strategen). Es ist leicht begreiflich, daß durch die große Machtstellung Athens auch Oonbti und das wirtschaftliche Leben gefördert wurde. Der Piräus wurde jetzt Gewklbe. ^ h^H^ste Handelshafen Griechenlands. Dort lagen immer zahlreiche Schiffe, die Getreide von den Küsten des Schwarzen Meeres oder Linnen und feingewebte Gewänder aus dem Orient oder Wein, Früchte, Fische, auch Sklaven herbeigeführt hatten; andere Schiffe wieder wurden mit athenischen Waren, mit Ol, Vasen und Krügen, Lederwaren, Waffen und anderen Metallarbeiten belastet, um sie in die Ferne zu führen. Infolgedessen erblühte das G e w e r b e; die Fabriken vermehrten sich, der Wohlstand wuchs, freilich stieg auch die Zahl der Sklaven, die nicht viel geringer war als die der Bürger. Sie wurden meist milde behandelt, waren aber rechtlos und konnten verkauft werden wie irgend ein anderer Besitz.

5. Geschichte des Altertums - S. 18

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
18 Geschichte der Griechen. Der Staat der Athener. § 18. Geschichte Athens vor Solon. In Attika herrschten anfangs Monarchie. Könige; sie waren die obersten Feldherren, Richter und Priester. Nach «delkherr-dem Tode des Kodrus übernahm der Adel die Herrschaft, d.h. die großen Grundbesitzer, die zu Roß ins Feld zogen und ein ritterliches Leben führten und denen die Masse der Bauern zur Zinszahlung verpflichtet war. An der Archonten Staates standen nunmehr Archonten, d.h. Herrscher. Seit dem Beginn des siebenten Jahrhunderts gab es neun Archonten, die in jedem Jahre neu gewählt wurden und unter welche die richterlichen, priester-lichen und Feldherrnpflichten verteilt wurden. Ver- Es mar damals eine schwere Zeit für das Volk von Athen. Viele der armen Bauern hatten in der Not von reicheren Leuten Geld zu hohen Zinsen entleihen müssen und waren dadurch in Verschuldung und erst recht in Bedrängnis gekommen; denn wenn sie die Schuld samt den Zinsen nicht bezahlen konnten, so wurde ihnen ihr Hof und Acker versteigert, und falls die Kaufsumme zur Bezahlung der Schuld nicht ausreichte, so verfielen sie selbst mit ihrer Familie in Schuldknechtschaft. So kam es, daß viele athenische Bauern völlig verarmten, gar manche sogar die Freiheit verloren. Andere Gerichtliche Mißstände kamen hinzu. Zunächst waren die Gesetze noch nicht auf-pouiiiche geschrieben, wie man ja damals überhaupt die Schrift noch wenig anwandte, sondern sie wurden mündlich überliefert; den adligen Richtern aber warf man vor, daß sie zuweilen parteiisch und sich selbst zum Vorteil Recht sprächen. Endlich empfand die Bevölkerung es schwer, daß nur die Adligen politische Rechte hatten, im Rate sitzen und Beamtenstellen bekleiden durften. Auch Bürger und Bauern verlangten Anteil an der Staatsverwaltung. Drakon. Da entschloß sich der Adel zunächst die Gesetze aufschreiben zu lasten und beauftragte Drakon mit der Abfassung eines Gesetzbuches. Aber die drakonischen Gesetze waren von außerordentlicher Härte; die Erbitterung des Volkes wurde nicht beschwichtigt. So wurde denn für das Jahr 594 Solon zum Archon gewählt, mit dem Aufträge, dem Staat neue Gesetze zu geben. eolon. § 19. Die Gesetzgebung Solons 594. Solon war ein Mann von altem Adel und leitete sein Geschlecht von König Kodrus her; aber er war beim Volke wegen seiner gerechten, milden und gütigen Gesinnung allgemein beliebt. Er hatte als Kaufmann weite Reisen gemacht und reiche Erfahrungen gesammelt; er hatte über die Pflichten, die der Mensch gegen Gott und seine Mitmenschen hat, ernsthaft nachgedacht, weshalb man ihn nachher

6. Geschichte des Altertums - S. 19

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der Staat der Athener. 19 zu den sieben Weisen rechnete; er war auch ein Dichter, von dessen Gedichten uns noch einige erhalten sind. Als Gesetzgeber hielt es Solon für seine erste Pflicht, der Ver-^A«. schuldung und Not der armen Bauern zu steuern. Er verbot die Schuld-knechtschaft und kaufte solche Schuldgesangenen, die in andere Länder als Sklaven verkauft waren, mit Mitteln des Staates frei; auch erklärte er einen großen Teil der Schulden für ungültig. Ferner gab Solon Gesetze, die milder waren als die des Drakon; «-s-tzgebung. diese wurden auf hölzerne Tafeln aufgeschrieben und öffentlich ausgestellt, so daß sie jeder Bürger lesen konnte. Unter ihnen waren auch mancherlei sittliche Vorschriften, z. B.: zeige dem Irrenden den Weg, sprich von den Toten nichts Übles, rede die Wahrheit auf dem Markte. Besonders wichtig war es, daß Solon eine neue Verfassung schuf.verfassung. Er wollte allen Bürgern politische Rechte geben, aber nicht allen die gleichen; so teilte er denn das Volk nach dem Vermögen in vier Klassen. Auch die ärmsten Bürger, die zur vierten Klasse gehörten, durften, wenn sie mindestens 20 Jahre alt waren, in der Volksversammlung erscheinen; andere Rechte wurden den ersten drei Klassen vorbehalten. Die Volksversammlung hatte in Athen die entscheidende Gewalt.f Ihr mußten alle wichtigen Fragen vorgelegt werden; sie wählte auch die Beamten. Die Bürger saßen auf Bänken, während die Spartiaten in der Volksversammlung standen; man stimmte ab durch Aufheben der Hände. Der Rat (Staatsrat) bestand aus 400 Mitgliedern, die jährlich neu Staatsrat. gewählt wurden; er hatte die Pflicht, die Amtsführung der Beamten zu beaufsichtigen. Die neun Archonten wurden auch ferner in jedem Archonten. Jahre neu gewählt; wenn sie ihr Amt tadellos verwaltet, insbesondere unparteiisch Recht gesprochen hatten, so traten sie in den A r e o p a g Areopa,, ein. Diesem höchsten Gerichtshof stand nicht nur die peinliche Gerichtsbarkeit zu, sondern er hatte auch das Recht, Bürger, die ein leichtsinniges und unsittliches Leben führten, zu verwarnen und zu strafen und solche Beschlüsse der Volksversammlung, die ihm schädlich und übereilt schienen, umzustoßen. Als Solon sein Werk zu Ende geführt hatte, verließ er Athen, nachdem «r vorher die Athener hatte schwören lassen, binnen zehn Jahren an seinen Gesetzen nichts zu ändern. Auf den Reifen, die er machte, kam er, wie berichtet wird, auch nach S a r d e s, der Hauptstadt von L y d i e n, wo damals der reiche und mächtige König Krösus herrschte, und führte mit ihm das Gespräch, das oben erwähnt worden ist (§ 5). 2*

7. Geschichte des Altertums - S. 47

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 7, 2. Das Perserreich. 47 welchen die beiden ersten Züge (§. 19, 1) noch unter Darms stattfanden und ebenso ungünstig verliefen. Im Innern seines Landes richtete Darms eine neue Verwaltung ein. Das große Reich wurde in 20 Statthalterschaften (Satrapien) eingeteilt und von Männern verwaltet, denen des Königs Wille alleiniges Gesetz war. Zum Schutze vor feindlichen Überfällen wurden feste Plätze angelegt; Heerstraßen durchzogen die Länder und waren stationsweise mit Reitern zur Beförderung der königlichen Botschaften besetzt; ein Heer von 10 000 Mann, „die Unsterblichen", stand nebst 2000 Reitern und ebensoviel Lanzenträgern kampfbereit unter Waffen. Durch Förderung des Ackerbaues und Handels wurden die Einkünfte des Reiches gemehrt; die Lehre Zoroasters wurde streng aufrecht erhalten. Zur Hauptstadt des Reiches wurde Susa erhoben; Persepolis wurde die Begräbnisstätte der Könige und durch Prachtbauten geschmückt, deren Trümmer zeigen, daß die Perser in der Baukunst und Bildnerei den andern orientalischen Völkern nicht nachstanden, wenn sie auch in den Wissenschaften wenig geleistet haben. Je nach der Jahreszeit wechselte der König mit seinem Hof den Aufenthalt: der Frühling wurde in dem von reichen Naturschönheiten umgebenen Susa verbracht, der Sommer in dem schattenreichen, kühlen Ekbatana, der Winter in dem warmen Babylon. An seinem Hof umgab sich der König mit einer auserlesenen Pracht; 15000 Menschen gehörten zu seinem Hoflager. Ein strenges Ceremoniell entzog ihn den Blicken seines Volkes. Wer unangemeldet vor ihn trat, hatte sein Leben verwirkt; wer vor ihn kommen durfte, hatte sich zur Erde zu werfen und in dieser Lage zu verharren. Sein Wille allein war maßgebend; sonst gab es für das Volk kein Recht, kein Gesetz. Die Söhne der Großen des Reiches wurden an dem Königshofe erzogen und übten - sich hier im Reiten und Jagen, im Bogenschießen und Wahrheitreden. Aus ihnen gingen die Reichsbeamten hervor, die den Königswillen durchzuführen hatten. Xerxes I. 485—465 war der Sohn des Darms und hatte zunächst einen schon unter seinem Vater in Ägypten ausgebrochenen Aufstand zu unterdrücken. Sodann machte er nach ungeheuren Rüstungen den dritten Zug gegen Griechenland 480 (§ 19,3), der ihm aber ebensowenig Ruhm einbrachte, wie seinem Vorgänger die beiden ersten. Die Härte und Grausamkeit, womit er regierte, benutzte der Befehlshaber seiner Leibwache, Artabanos, zu einer Verschwörung, welcher das ganze königliche Haus zum Opfer fallen

8. Geschichte des Altertums - S. 153

1889 - Wiesbaden : Kunze
24. Spartas Vorherrschaft. 153 nichts weiß." Und doch hatte ihn das Orakel zu Delphi den weisesten aller Menschen genannt. Sein Ende. Seine freimütige Lehre und in noch höherem Grade die Erfolge seiner Lehrweise hatten ihm Feinde und Neider zugezogen. Der große Haufen stellte ihn ohnedies mit den Sophisten in eine Linie, und so nahm man gern die gegen ihn gerichtete Anklage auf, daß er die vaterländischen Götter verachte und die Jugend verderbe. Der 70jährige Greis verteidigte sich selbst, verwies die Richter auf seine Schüler und zeigte, wie er sein ganzes Leben der Verbreitung der Wahrheit gewidmet habe. Allein obwohl er nachgewiesen hatte, daß die Anklage unwahr sei, wurde er doch mit geringer Stimmenmehrheit zum Schierlingsbecher verurteilt. Er murrte nicht über sein Schicksal, sondern freute sich, in der Unterwelt zu besseren Richtern und zu den gepriesenen Helden der Vorzeit zu kommen. Dreißig Tage mußte er noch bis zur Vollziehung des harten Spruches warten; denn das heilige Schiff, welches seit Theseus jährlich nach Delos gesandt wurde, um dem Apollo die versprochenen Opfer darzubringen, war noch nicht zurückgekehrt, und so lange dasselbe abwesend war, durfte in Athen kein Todesurteil vollzogen werden. Seine Schüler kamen täglich zu ihm, Kriton bestach sogar den Kerkermeister und suchte Sokrates zur Flucht zu bewegen; aber Sokrates war von der Wahrheit seiner Lehre so überzeugt, daß er für sie sein Leben lassen wollte und äußerte, ein braver Bürger müsse in allen Fällen sich den Gesetzen des Staates unterwerfen. So rückte allmählich sein Todestag heran. Seine Schüler waren im Gefängnis um ihn versammelt, und er redete in ergreifender Weise zu ihnen über die Unsterblichkeit der Seele. Dann trank er gegen Abend den Giftbecher. Als ihm die Glieder schwer wurden, begab er sich auf sein Lager; doch nach kurzer Zeit richtete er sich noch einmal auf und sprach, um damit anzudeuten, daß der Tod Genesung bringe, zu Kriton: „Ich bin dem Äskulap (dem Gott der Ärzte) einen Hahn schuldig; vergiß nicht, ihm denselben zu opfern." Hierauf hüllte er sich in seinen Mantel und verschied im 71. Jahre seines Lebens 399. §. 24. Spartas üoclieccfchaff. Griechenland Hatte nach Beendigung des peloponnesischen Krieges die ersehnte Ruhe nicht gesunden. Nach Athens Fall war Sparta wieder zur Hegemonie gelangt. Auf seine Veranlassung wurden die demokratischen Verfassungen überall, wo sie noch bestanden, aufgehoben und aristokratische Staatseinrichtungen getroffen, durch welche die

9. Geschichte des Altertums - S. 195

1889 - Wiesbaden : Kunze
30. Die griechischen Frauen. 195 <5§ gab sogar eine gesetzliche Bestimmung, nach welcher alles, was ein Mann auf Rat oder Bitten einer Frau gethan habe, ungültig sein solle. Sie durften kein Geschäft, keinen Kauf oder Verkauf rc. von Bedeutung für sich abschließen, nur bei festlichen Aufzügen öffentlich erscheinen, kein Theater und keine Schule besuchen. Ihre Erziehung war den Müttern und Wärterinnen überlassen, welche sie hauptsächlich in weiblichen Arbeiten, wie Spinnen und Weben, unterwiesen. Daher gab es auch wenig gebildete Frauen. Denn nicht nur entzog man ihnen die Lehrer, sondern überhaupt den Umgang mit Männern. Kein Fremder, kein Verwandter, nicht einmal der Vater verkehrte regelmäßig mit den Töchtern des Hauses, da die Männer mehr außer dem Hause als in demselben lebten und im Hause selbst beide Geschlechter getrennte Räume bewohnten. Frauen und Mädchen bewohnten die Weiberwohnungen, denjenigen Teil des Hauses, welcher in der Regel hinter der Männerwohnung lag und von dieser durch eine Thür getrennt war. Mädchen durften diese Wohnung nie verlassen , um in die vorne gelegenen Zimmer der Männer zu gehen. Ebenso wenig durfte ein fremder Mann die Wohnung der Frauen betreten. Daher waren Mädchen und Frauen fast ganz auf sich und den Umgang mit ihren Sklavinnen beschränkt. Man verlangte von einer jeden ehrbaren Frau, daß sie ihre ganze Thätigkeit dem Hauswesen widme. Es war auffallend und verletzte die gute Sitte, wenn eine Frau am Fenster oder an der Hausthüre sich zeigte, selbst bei Gelegenheiten oder Anlässen wie nach der Schlacht bei Chäronea, wo Angst und Sorge um das Schicksal ihrer Angehörigen die Frauen aus ihrer Wohnung trieb, um an der Hausthüre Erkundigungen einzuziehen. Nur bei religiösen Feierlichkeiten, bei einer Festschau oder bei Einkäufen war es den Frauen gestattet auszugehen. Bei ihren Ausgängen mußte ihnen eine Sklavin folgen, und kehrten sie nachts von einem Ausfluge zurück, so mußten sie einen Wagen benutzen, dem eine Fackel vorgetragen wurde. Sie durften nicht mehr als 3 Kleider anlegen und nicht mehr als für einen Obolos Speise und Trank bei sich führen. Auf bejahrtere Frauen scheint das Gesetz nicht seine volle Anwendung gesunden zu haben; denn wir hören, daß sie einander in Not und Krankheit Beistand leisteten und auch sonst Besuche machten und empfingen. Durch diese Beschränkungen und das abgeschlossene Leben blieben die athenischen Mädchen ebenso schüchtern wie unerfahren; auf der anderen Seite aber ernteten sie wegen ihrer Bescheidenheit, Einfalt und Züchtigkeit größeres Lob als die freien, kecken Spartanerinnen.

10. Geschichte des Altertums - S. 208

1889 - Wiesbaden : Kunze
208 Dritter Abschnitt. Erster Zeitraum. schleuderten sie ihre Schilde auf die Jungfrau und töteten sie; denn auch die Schilde trugen sie am linken Arme. Jetzt kam es zum Kampfe zwischen den Römern und Sabinern, und den letztem schien das Glück hold zu fein. Da stürzten auf einmal mitten im heftigen Streit die geraubten sabinischen Frauen unter die Kämpfenden und wußten dieselben durch Bitten und Vorstellungen zu bewegen, Frieden zu schließen. Es kam ein Vertrag zu stände, durch welchen sich die Latiner und Sabiner zu einem Volke vereinigten und von Titus Tatius und Romulus gemeinsam regiert werden sollten. Nach deren Tode sollte abwechselnd ein Latiner und ein Sabiner die Königswürde erhalten, der vom Senat zu wählen und von der Volksgemeinde zu bestätigen sei. Die Sabiner erhielten Sitz und Stimme in dem Senat und siedelten sich auf dem quirinalischen Hügel an. Als der Sabinerkönig nach 6 Jahren bei einem Volksauflauf den Tod fand, wurde Romulus Alleinherrscher über die vereinigten Gebiete. Er regierte im ganzen 37 Jahre über Rom und führte noch glückliche Kriege gegen die feindlichen Etrusker. Sein Ende war nach der Sage ein höchst wunderbares. Bei einer Musterung des Heeres entstand ein schweres Gewitter; die Sonne verfinsterte sich, und der Tag verwandelte sich in Nacht. Als die Sonne sich darnach wieder zeigte, war Romulus verschwunden, und dem bestürzten Volke wurde mitgeteilt, der Kriegsgott Mars habe ihn der Erde entrückt und zum Himmel emporgehoben. Lange Zeit verehrte das römische Volk den Romulus als einen Gott und nannte denselben Quirinus. Eine spätere Sage erzählt, daß Romulus von den Senatoren, welchen seine Herrschaft verhaßt gewesen, ermordet worden sei. Die älteste Staatsverfassung. Die Bewohner des jungen Staates teilten sich in zwei Stände, in die Freien und Halbfreien. Die Freien bestanden aus den Familien, aus welchen die Stadt gebildet worden war, nebst deren Nachkommen. Die Familienhäupter derselben hießen die Väter (patres) der Stadt, ihre Nachkommen Patrizier. Die Halbfreien waren die später Eingewanderten oder Unterworfenen samt ihren Nachkommen. Sie führten den Namen Plebejer, waren von der Teilnahme an der Staatsregierung ausgeschlossen, hatten weder bürgerliche Rechte noch Pflichten und mußten sich vor Gericht von einem Patrizier vertreten lassen. Um diesen immer mehr anwachsenden Teil der Bevölkerung dem Staat eng zu verbinden, wurde das Patronat gestiftet, wonach jeder Plebejer sich als Klient oder Höriger einem Patrizier anschließen und gehorchen mußte. Dieser war fein Schutzherr (Patron) und Vertreter in allen Rechts-
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